Nachtragsbearbeitung

  • Prüfung vertraglicher Bedingungen
  • Prüfung von Leistungstext
  • Überprüfung der Ausführung

Daraus folgernd:

  • Ableitung der Ansprüche an AG
  • Formulierung der Mehrkostenanzeigen
  • Formulierung der Nachtragsansprüche

Oder aber im Rahmen des Nachtragsmanagement

  • Abwehr der Forderungen des Unternehmers
  • durch Beantwortung der Mehrkostenanzeigen
  • durch Abwehr von unberechtigten Ansprüchen
  • Hilfestellung jeweils  

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